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Recht

Stabiler Rechtsrahmen

Im Mai 1998 wurden in der Schweiz als Folge der Marktöffnung mit dem Eintritt neuer Betreiber die GSM-Mobilfunkkonzessionen verteilt. Seither sind an gut 4'500 Standorten rund 10'000 Sendeanlagen bewilligt worden. Der Weiterausbau erfolgt sowohl im GSM-Bereich als auch im UMTS-Bereich. Den rechtlichen Rahmen setzen das Umweltschutzgesetz (USG), die Verordnung über nichtionisierende Strahlen (NISV), die dazu gehörende Vollzugshilfe, die Messvorschriften, das Raumplanungsgesetz sowie zahlreiche kantonale und kommunale Bestimmung.