Mit der Liberalisierung der Telecomangebote in der Schweiz erhielten 1998 Swisscom Mobile, Orange SA und DiAx (heute Sunrise) Konzessionen für den Betrieb von Mobilfunkanlagen im GSM900- und GSM1800-Frequenzbereich. Mit den Konzessionen verbunden sind Pflichten und Rechte. Weitere Konzessionen im GSM-Netz wurden im Jahr 2003 vergeben. Für das UMTS-Netz verkaufte der Bundesrat vier Konzessionen an vier Mobilfunkbetreiber mit der Auflage, bis Ende 2004 50 Prozent der Bevölkerung mit UMTS-Dienstleistungen versorgen zu können. Die Frequenzbänder für WLAN (Wireless Local Area Network) sind Sammelfrequenzen, die für eine unbegrenzte Anzahl Benutzer zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat die Funkanlagen eines WLAN von der Konzessionspflicht ausgenommen. Nur wenn WLAN-Dienste Dritten angeboten werden, benötigt der Betreiber eine Dienstekonzession.